Neue Stimmbildner:innenlisten online!

Auch im Jahr 2024 bieten wir als Verband unseren Mitgliedschören Beiträge für chorische Stimmbildung an.

Im Rahmen einer Überarbeitung der Kriterien wurde vom Verband der Kirchenmusik Südtirol und dem Südtiroler Chorverband beschlossen, die Tarife ab 2024 wie folgt zu ändern:

Jeder Mitgliedschor kann einmal jährlich eine Beihilfe in Höhe von 45 € (brutto) pro Stunde für maximal 15 Stunden pro Jahr für chorische Stimmbildung erhalten.  

Das Ansuchen muss der betreffende Chor, wie gewohnt, rechtzeitig vor den geplanten Einheiten bei einem der beiden Verbände zur Genehmigung einreichen.

Hier geht's zu den ausführlichen Kriterien, dem Anuschen und den Stimmbildner:innenlisten!