Stimmbildung
Stimmbildung für deinen Verein

Neue stimmtechnische Impulse und Tipps rund um das Singen können Chöre durch die vom Verband finanziell unterstützte chorische Stimmbildung erhalten.

Antrag chorische Stimmbildung PDF

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Antrag chorische Stimmbildung Word-Formular

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Eingetragene Stimmbildner:innen

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Kriterien

 

Im Rahmen einer Überarbeitung der Kriterien wurden die Tarife vom Verband der Kirchenmusik Südtirol und dem Südtiroler Chorverband angepasst.

Die neuen Tarife gelten ab dem Jahr 2024.

  • Das Angebot kann vor Beginn der Einheiten im Verbandsbüro beantragt werden und umfasst maximal 15 Stunden a 45,00 € brutto pro Kalenderjahr.
  • Ansuchen können alle Mitgliedschöre des VKM oder SCV.
  • Das Ansuchen kann pro Jahr maximal einmal, entweder an den VKM oder den SCV, gestellt werden.
  • Alle beim Verband eingetragenen Stimmbildner:innen können für dieses Angebot beauftragt werden. Ohne vorherige Eintragung ist keine Bezuschussung möglich.
  • Pro Tag können maximal 8 Stunden geleistet werden.
  • Einzelstimmbildung wird mit diesem Beitrag nicht bezuschusst.
  • Für die eigene Chorleiterin bzw. den eigenen Chorleiter wird kein Beitrag gewährt.
  • Das Beitragsansuchen wird vor der Durchführung von den zuständigen Gremien der Verbände genehmigt.