Stimmbildung
... damit die Stimmen in deinem Chor wieder glänzen!
Impulse und Tipps rund um das Singen können Chöre durch die vom Verband finanziell unterstützte chorische Stimmbildung erhalten.
Kriterien
- Das Angebot kann vor Beginn der Einheiten im Verbandsbüro beantragt werden und umfasst maximal 15 Stunden a 45,00 € brutto pro Kalenderjahr.
- Ansuchen können alle Mitgliedschöre des VKM oder SCV.
- Das Ansuchen kann pro Jahr maximal einmal, entweder an den VKM oder den SCV, gestellt werden.
- Alle beim Verband eingetragenen Stimmbildner:innen können für dieses Angebot beauftragt werden. Ohne vorherige Eintragung ist keine Bezuschussung möglich.
- Pro Tag können maximal 8 Stunden geleistet werden.
- Einzelstimmbildung wird mit diesem Beitrag nicht bezuschusst.
- Für die eigene Chorleiterin bzw. den eigenen Chorleiter wird kein Beitrag gewährt.
- Das Beitragsansuchen wird vor der Durchführung von den zuständigen Gremien der Verbände genehmigt.