Laut Artikel 1, Absätze 125 - 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124 besteht für Vereine Transparenzpflicht für die erhaltenen Zuwendungen durch öffentliche Körperschaften wie durch die Gemeinde, den Bezirksgemeinschaften, der Autonomen Provinz und dem Staat (5 Promille).
Veröffentlichung der erhaltenen öffentlichen Beiträge
Transparente Verwaltung
Newsletter Anmeldung
Top informiert über die kirchenmusikalischen Veranstaltungen in Südtirol?
Dann melden Sie sich am besten für unseren kostenlosen Newsletter an!