Dekret des Landeshauptmannes - vorerst keine Änderungen
Sehr geehrte Obleute und Chorleiter*innen!
Das neue Dekret Nr. 37 des Landeshauptmannes vom 03.12.2021 bringt vorerst keine Änderungen. Somit bleiben die bisherigen Bestimmungen für die Probentätigkeit der Kirchenchöre unverändert. Aus der Verordnung geht keine Verpflichtung zur 2G-Regelung hervor.
Euer VKM Team