Laut aktuellem Stand sind zurzeit keine spezifischen Bestimmungen für das Singen und Musizieren in Probenräumen vorgesehen. Dies wurde durch die Abteilung Deutsche Kultur der Landesverwaltung bestätigt. Wir empfehlen allen Musizierenden weiterhin verantwortungsvoll mit der jeweiligen Situation umzugehen.
Grundsätzlich wird von Seiten des Landes empfohlen, in allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten in geschlossenen Räumen einen Schutz der Atemwege zu tragen. (siehe Dringlichkeitsmaßnahme des LH Nr. 13 vom 29.04.2022)
Für die musikalische Gestaltung in den Kirchen empfehlen wir, der jeweiligen Situation entsprechend, ebenfalls verantwortungsbewusst vorzugehen. Die Maskenpflicht für die Gottesdienstbesucher wurde durch die Bischofskonferenz bis zum 15. Juni verlängert.